Klar muss man auch als Ausländer Steuern in der Schweiz für das dort verdiente Einkommen zahlen. Auch das gehört zum Arbeiten in der Schweiz dazu. Allerdings erfolgt die Versteuerung des Entgeltes für Ausländer anders als für die Schweizer.
Steuern in der Schweiz für Deutsche
Die Steuern in der Schweiz für Deutsche und andere ausländische Arbeitnehmer werden auf deren monatliches Einkommen vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben. Hast Du Deinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, aber keine Niederlassungsbewilligung C, wird die Einkommenssteuer direkt von Deinem Lohn abgezogen. Der Abzug der sogenannte Quellensteuer wird in der Regel vom Arbeitgeber vorgenommen.
Verdienst Du mehr als 120.000 Schweizer Franken werden Deine Steuern in der Schweiz erst im Nachhinein auf das gesamte Einkommen und Vermögen erhoben.
Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und auch im Besitz einer Niederlassungsbescheinigung sind, bezahlen ihre Steuern mit der normalen Steuererklärung.
Steuern in der der Schweiz berechnen
Wie kannst Du die Steuern in der Schweiz berechnen? Ganz so einfach ist das leider nicht. Wie so vieles beim Leben in der Schweiz unterscheidet sich auch die Höhe der Quellensteuer zwischen den Kantonen. Sie kann aber mit Hilfe des Online-Steuerrechners der Eidesgenössischen Steuerverwaltung ermittelt werden.
Sozialabgaben in der Schweiz
Neben den Steuern sind auch Sozialabgaben in der Schweiz fällig, die prozentual von Deinem Lohn abgezogen werden. Vom Bruttolohn gehen folgende Sozialabgaben ab:
- 5,05 % für: die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung
- 1 % für: die Arbeitslosenversicherung
- ca. 7,5 % für: die Berufsvorsorge (abhängig von der Renten-Versicherung und Alter des Versicherten)
- zwischen 0,7 % und 3,4% für: die Nichtbetriebsunfall-Versicherung (abhängig von der Branche)
Abgesehen von der Nichtbetriebsunfall-Versicherung zahlen auch die Arbeitgeber einen Anteil zu den Sozialabgaben. Die Krankenversicherung in der Schweiz geht anders als in Deutschland nicht vom Lohn ab, ist aber dennoch obligatorisch. Abgeschlossen wird sie stattdessen von den Versicherten selbst.