Für alle Personen, die in der Schweiz leben, ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch. Befindest Du Dich nur zur Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz, bist Du von der Versicherungpflicht bei einer schweizer Krankenkasse befreit. Joblers gibt Dir einen Überblick über die wichtigsten Informationen.
Die Krankenversicherung in der Schweiz für Deutsche
Innerhalb von drei Monaten nach deiner Einreise oder Wohnsitznahme in der Schweiz musst Du Dir eine Krankenversicherung suchen. Dabei hast Du wie in Deutschland freie Wahl zwischen den Versicherern, die alle dieselben Leistungen anbieten.
Hälst Du Dich nur bis zu drei Monate zum Arbeiten in der Schweiz auf, ist die deutsche Krankenversicherung ausreichend, wenn Dein Versicherungsschutz den Standards in der Schweiz entspricht. Informiere Dich dazu bei Deiner Krankenkasse in Deutschland. Womöglich ist es sinnvoll für die Zeit Deines Auslandaufenthalts eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Die Krankenversicherung in der Schweiz: Kosten
Die Kosten für eine Krankenversicherung in der Schweiz unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich also der Vergleich der Krankenkassen. Anders als in Deutschland sind die Versicherungsbeiträge nicht an das Einkommen gekoppelt. Geringverdiener können dazu Unterstützung aus öffentlicher Hand erhalten. Für einen Erwachsenen kann mit einer Prämie von ungefähr 250 Euro im Monat gerechnet werden. Der relativ niedrige Beitrag für die Grundversicherung entsteht durch die Beteiligung an den Kosten für erbrachte Leistungen laut Gesetz. Es besteht aber auch die Möglichkeit Zusatzversicherungen abzuschließen.
Ein weiterer Unterschied der Krankenversicherung in der Schweiz zu der in Deutschland besteht darin, dass alle Familienmitglieder, Erwachsene und Kinder, individuell versichert sein müssen. Außerdem müssen Arzt- und Medikamentenrechnungen zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden, bevor sie von der Krankenkasse zurückerstattet werden.
Die Krankenversicherung in der Schweiz: Für wen gilt die Befreiung?
In manchen Fälle ist auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Kein Obligatorium zur Krankenversicherung besteht für Personen, die sich zur Aus- und Weiterbildung in der Schweiz befinden sowie deren begleitende Familienangehörige. Willst Du also ein Praktikum in der Schweiz machen oder ein Studium in der Schweiz absolvieren, ist für Dich die Krankenversicherung in der Schweiz für Dich nicht obligatorisch. Allerdings musst Du ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen, um von der Versicherungspflicht befreit zu werden. Eine Liste der kantonalen Stellen findest Du auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.
Wer noch Anspruch auf die Befreiung von der Versicherungspflicht hat erfährst Du auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.