Als EU-Bürger musst du eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz beantragen, wenn Du länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz arbeiten willst. Als Nicht-EU-Bürger brauchst Du ein Visum für die Schweiz ab dem Tag Deiner Einreise. Ist Dein Aufenthalt in der Schweiz unter 90 Tage, kannst Du als Deutscher zurzeit noch ohne Umstände einreisen und dort leben und arbeiten. Für einen längeren Zeitraum gibt es folgende Regelungen.
Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragen
Die Dauer der Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, des sogenannten L-Ausweises, hängt von der Gültigkeit des Arbeitsvertrages ab. Ihn erhalten Personen, die eine befristete Anstellung von bis zu einem Jahr haben oder die aktiv nach einem Job suchen. Die Kurzaufenthaltsbewilligung kann auch verlängert werden. Zum Erhalt eines L-Ausweises, musst Du Dich bei Deiner Wohngemeinde anmelden. Dazu benötigst Du die folgenden Unterlagen:
- eine gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine Kopie des Mietvetrags
- Dein Arbeitsvertrag
- ein Passfoto
Aufenthaltsgenehmigung B in der Schweiz beantragen
Eine Alternative für den Aufenthalt über drei Monate zum Leben und Arbeiten in der Schweiz ist die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung B, die bis zu fünf Jahre gültig ist. Den Ausweis B erhalten Personen, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben oder einen, der mindestens zwölf Monate gültig ist.
Will man in der Schweiz arbeiten braucht man als EU-Bürger zwar keine Arbeitserlaubnis, aber eben ab drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung. In der Regel musst Du bei deren Beantragung einen Arbeitsvertrag vorweisen. Studierende oder Rentner, also Nichterwerbstätige, müssen nachweisen, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz verfügen.
Details zum Arbeiten in der Schweiz als EU-Bürger findest Du auf der Webseite des Bundesamtes für Migration.
Volksabstimmung in der Schweiz: Begrenzung der Zuwanderung
Anfang 2014 gab es eine Volksabstimmung in der Schweiz, bei der für die Begrenzung der Zuwanderung gestimmt wurde. Wenn die neue Regelung in den nächsten drei Jahren in Kraft tritt, wird sie die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger in der Schweiz stark einschränken. Erfahre mehr zur Volksabstimmung in der Schweiz zur Zuwanderung.